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VGH Bayern, 11.02.2009 - 3 ZB 08.150 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; Umfang der notwendigen Pflege; Kostenerstattung für zweiten Physiotherapeuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97
Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2009 - 3 ZB 08.150
Die Einholung eines weiteren Gutachtens wurde zu Recht abgelehnt, da das Erstgericht den klägerischen Vortrag nicht für geeignet hielt, Zweifel an der Sachkunde und Unvoreingenommenheit des Gutachters zu wecken oder substantiiert Mängel des Gutachtens aufzuzeigen (BVerwG vom 9.12.1997 Az. 9 B 505.97).
- VGH Bayern, 27.01.2010 - 16a DZ 07.3110
Disziplinarrecht
Er ist nur dann begründet, wenn sich dem Gericht, namentlich im Hinblick auf die hilfsweise beantragte Beweiserhebung, eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 9.12.1997, Az. 9 B. 505.97; BayVGH, Beschluss v. 11.2.2009, Az. 3 ZB 08.150). - VGH Bayern, 25.02.2014 - 3 ZB 11.2146
Entlassung einer Beamtin auf Probe; Verlängerung der Probezeit; dienstliche …
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist unter diesen Umständen nur dann begründet, wenn sich dem Gericht von Amts wegen eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (BVerwG v. 9.12.1997 - 9 B 505/91 - juris; BayVGH v. 11.2.2009 - 3 ZB 08.150 - juris).